BAG verwirft Beschwerde: Anwalt prüfte erfundene Urteile nicht
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Das Bundesarbeitsgericht hat eine Beschwerde als unzulässig verworfen, weil der Anwalt einen Schriftsatz mit vier erfundenen Urteilen ungeprüft eingereicht hatte.
Ein einzelner Angreifer ließ laut Reuters KI-Agenten über 1.200 Onlineshops angreifen und kam bei mehr als 100 Firmen hinein, für rund 50 Dollar Rechenkosten je Erfolg.
Mit EN 18286 ist die erste harmonisierte Norm zum AI Act im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sie regelt das Qualitätsmanagement von Anbietern von Hochrisiko-KI.
BAG verwirft Beschwerde: Anwalt prüfte erfundene Urteile nicht
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 30. September 2026 (2 AZN 339/26) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Die Begründung zitierte nach Feststellung des Gerichts in weiten Teilen nicht existierende Entscheidungen, „sog. Halluzinationen“. Daraus schloss der Senat, dass der Anwalt den Schriftsatz nicht selbst geprüft hatte. Damit fehlte die vorgeschriebene anwaltliche Vertretung, die Klägerin trägt die Kosten.
Florians EinordnungDas Gericht sanktioniert nicht den Einsatz von KI, sondern das fehlende Prüfen: Entscheidend war, dass der Schriftsatz nicht die „geistige Arbeit“ des Anwalts war. Für die Mandantin ist das Ergebnis bitter, denn sie hat ihr Rechtsmittel verloren, ohne dass es inhaltlich geprüft wurde.
Für deinen Alltag Wenn du eine Kanzlei oder Steuerberatung beauftragst, frag nach, wie dort KI-Entwürfe vor der Unterschrift geprüft werden, und führe für eigene Verträge, Angebote und Behördenschreiben dieselbe Regel ein.
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Der Fall begann als gewöhnlicher Arbeitsrechtsstreit. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte am 15. Mai 2026 die Revision nicht zugelassen. Der Anwalt der Klägerin reichte dagegen beim Bundesarbeitsgericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Die Begründung fiel dem Zweiten Senat auf. Laut der Analyse von Hans-Patrick Schroeder und Jule Sofie Hindahl auf LTO vom 19. Oktober fehlte der Briefkopf, den andere Schriftsätze derselben Kanzlei trugen. Formatierung und Sprache waren juristisch unüblich. Vor allem verwies die Begründung auf vier Entscheidungen, die es nicht gibt, und gab drei weitere falsch wieder.
Das Gericht hielt es für „schlechthin ausgeschlossen“, dass der Anwalt den Text in der gebotenen Weise geprüft hatte. Die falschen Zitate wären „bei einer gewissenhaften anwaltlichen Überprüfung des Schriftsatzes auf jeden Fall aufgefallen“. Vor dem BAG müssen sich Parteien von Anwälten vertreten lassen (§ 11 Abs. 4 ArbGG). Eine solche Vertretung liegt nach dem Beschluss nur vor, wenn der Schriftsatz „das Ergebnis der geistigen Arbeit des Prozessbevollmächtigten ist“. Die Beschwerde wurde auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
Wichtig ist die Einordnung: Das Gericht nennt die erfundenen Fundstellen Halluzinationen und verweist auf die Pflicht, KI-Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen. Verboten ist der Einsatz von KI-Werkzeugen damit nicht. Wer aber unterschreibt, haftet für jeden Satz.
Für Betriebe in DACH reicht das über Anwaltskanzleien hinaus. Auch Angebote, Verträge, Förderanträge oder Antworten an Behörden entstehen inzwischen oft mit KI-Hilfe. Der Fall zeigt, dass eine erfundene Quelle reicht, um ein ganzes Verfahren zu verlieren, und dass Gerichte solche Fehler erkennen.
KI-Agenten knacken über 100 Firmenseiten für rund 50 Dollar je Fall
Ein chinesischsprachiger Angreifer ließ laut Reuters seit dem 25. September KI-Agenten mehr als 1.200 Onlineshops in den USA, Kanada, Australien und Japan angreifen. Bei mehr als 100 Unternehmen gelang der Einbruch, darunter Websites von Deere und SharkNinja. Die Agenten nutzten DeepSeek-Modelle und Claude Code über die offene Plattform Cairn, die gesamte Kampagne kostete rund 5.000 Dollar.
Florians EinordnungNeu ist nicht die Art der Lücken, sondern der Preis: Die Agenten nutzten laut dem Forscher bekannte Schwachstellenklassen wie SQL-Injection und unsichere Datei-Uploads, arbeiteten aber weitgehend unbeaufsichtigt. Europa war in dieser Kampagne nach den Berichten kein Ziel. Die Zahlen stammen aus der Beobachtung eines einzelnen Forschers und decken nur die Kontrollpanels ab, die er gefunden hat.
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Reuters hat am 19. Oktober eine Recherche veröffentlicht, die auf Beobachtungen des Sicherheitsforschers Snorre Fagerland von der Firma NorForge beruht. Fagerland suchte im Netz nach öffentlich erreichbaren Instanzen von Cairn, einer Open-Source-Plattform, mit der KI-Agenten eigenständig Aufgaben bearbeiten. Ab etwa dem 2. Oktober fand er Kontrollpanels, über die Angreifer ihre Agenten steuerten, und konnte ihnen bei der Arbeit zusehen.
Die Vorgaben waren knapp. Eine im NorForge-Bericht zitierte Anweisung nennt als Ziel bestätigte Onlineshops in vier Ländern mit einem Traffic von 200.000 bis 1,5 Millionen und als Aufgabe, ohne Anmeldung Code auszuführen. Danach hinterlegten die Agenten typischerweise ein sogenanntes Uploader-Formular, also eine Hintertür für spätere Dateien. Laut Reuters versuchten die Agenten es seit dem 25. September bei mehr als 1.200 Websites und kamen bei mehr als 100 Firmen hinein.
Nach dem NorForge-Bericht lag die Erfolgsquote bei rund zehn Prozent, ein erfolgreicher Angriff dauerte im Schnitt knapp 23 Stunden. Fagerland schätzt die Kosten pro Aufgabe auf etwa 5 Dollar, Reuters nennt rund 5.000 Dollar für die Kampagne. Für eine der beobachteten Gruppen nennt der Bericht Claude Code als Agentenumgebung mit dem Modell DeepSeek 4.1 Flash. Ausgenutzt wurden bekannte Fehlerklassen wie SQL-Injection, unsichere PHP-Deserialisierung, ungeschützte Datei-Uploads und umgangene Anmeldungen.
Deere erklärte gegenüber Reuters, es gebe keinen Hinweis auf abgeflossene sensible Daten. SharkNinja sprach von einer eigenständigen Support-Website, Cummins prüft einen möglichen Angriff auf die Seite eines Dienstleisters.
Für Shopbetreiber in DACH ist das eine Kostenfrage: Wenn ein Angriff nur noch Dutzende Dollar kostet, lohnt er sich auch gegen kleine Shops. Die Abwehr bleibt dieselbe wie bisher, nur der Zeitdruck steigt: Updates zeitnah einspielen und nicht mehr genutzte Erweiterungen entfernen.
Erste harmonisierte Norm zum AI Act ist im Amtsblatt
Die EU-Kommission hat am 19. Oktober mitgeteilt, dass die Fundstelle der Norm EN 18286:2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Die von CEN und CENELEC erarbeitete Norm beschreibt ein Qualitätsmanagementsystem für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen. Wer sie umsetzt, erhält die Vermutung, die davon abgedeckten Anforderungen aus Artikel 17 des AI Act zu erfüllen.
Florians EinordnungFür die meisten Leser ist das keine Pflichtaufgabe: Die Norm richtet sich an Anbieter von Hochrisiko-KI, nicht an Firmen, die KI-Werkzeuge nur nutzen. Für Softwarehäuser in sensiblen Bereichen wird der Weg zur Konformität aber erstmals konkret, und die Norm lässt sich auf bestehende ISO-Systeme aufsetzen.
Für deinen Alltag Wenn dein Betrieb KI-Software etwa für Bewerberauswahl, Kreditprüfung oder Medizinprodukte entwickelt oder verkauft, plane jetzt einen Abgleich deines Qualitätsmanagements mit EN 18286; reine Nutzer haben hier aktuell keinen Handlungsbedarf.
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Harmonisierte Normen sind das Werkzeug, mit dem die EU abstrakte Pflichten aus Gesetzen in prüfbare technische Anforderungen übersetzt. Wird die Fundstelle einer solchen Norm im Amtsblatt veröffentlicht, gilt: Wer sie einhält, darf vermuten, dass er die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für den AI Act gibt es nun die erste dieser Normen.
EN 18286:2026 heißt „Artificial intelligence – Quality management system for EU AI Act regulatory purposes“. CEN-CENELEC meldete die Veröffentlichung im Amtsblatt bereits am 15. Oktober, die EU-Kommission am 19. Oktober. Grundlage ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2274. Die Norm deckt Artikel 17 ab, also das Qualitätsmanagementsystem, das Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen vorweisen müssen.
Laut Kommission ist die Norm um den Lebenszyklus des KI-Systems gebaut, nicht um die Organisation. Sie soll auf bestehende Systeme wie ISO/IEC 42001, ISO 9001 oder branchenspezifische Normen wie ISO 13485 für Medizinprodukte aufgesetzt werden. Firmen ohne ISO/IEC 42001 können sie ebenfalls nutzen. Betriebe in regulierten Branchen müssen also kein zweites, paralleles System aufbauen.
Zeitlich bleibt Luft. Mit dem im Juli veröffentlichten Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) gelten die Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.
Wer betroffen ist: Anbieter, die Hochrisiko-KI in der EU in Verkehr bringen, etwa Software für Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder Medizinprodukte mit KI-Funktionen. Ein Handwerksbetrieb, der Chatbots oder Textassistenten nutzt, gehört nicht dazu. Weitere Normen zum AI Act hat die Kommission angekündigt.
Du bist ein sorgfältiger Lektor für geschäftliche Dokumente. Ich füge unten einen Entwurf ein, der ganz oder teilweise mit KI erstellt wurde [Art des Dokuments, z. B. Angebot, Vertragsentwurf, Antwort an eine Behörde, Förderantrag]. Prüfe den Inhalt nicht selbst auf Richtigkeit, sondern erstelle eine Prüfliste für mich. Aufgabe: Extrahiere jede überprüfbare Aussage: Gesetzes- und Urteilszitate, Normen, Zahlen, Preise, Fristen, Daten, Namen, Zusagen und Verweise auf Quellen. Gib das Ergebnis als Tabelle mit den Spalten Nr., Wörtliche Textstelle, Art der Aussage, Wo ich das im Original prüfen muss und Risiko bei Fehler (hoch/mittel/niedrig) aus. Markiere zusätzlich jede Stelle, die nach erfundener Quelle oder ungewöhnlicher Formulierung aussieht. Entwurf: [Text einfügen]
Nutze ihn, bevor du ein mit KI erstelltes Dokument unterschreibst oder verschickst, damit du jede Quelle und Zahl gezielt im Original nachprüfst.
Deep Dive
Billige Entwürfe, teure Fehler: Warum Prüfen jetzt der Engpass ist
Die beiden ersten Meldungen dieser Ausgabe wirken auf den ersten Blick wenig verwandt: ein Arbeitsgerichtsverfahren in Erfurt und eine Angriffswelle auf Onlineshops in Nordamerika, Australien und Japan. Beide zeigen aber dieselbe Verschiebung. KI senkt die Kosten für das Erzeugen von Text, Code und Angriffen drastisch. Der Aufwand für das Prüfen sinkt nicht im selben Maß, und wer ihn spart, trägt das Risiko.
Im BAG-Fall war der Entwurf schnell da, inklusive scheinbar passender Rechtsprechung. Gefehlt hat der Schritt, der vor der Unterschrift jede Fundstelle gegen das Original hält. Das Gericht hat daraus eine harte Konsequenz gezogen: Ohne eigene Prüfung keine wirksame Vertretung, das Rechtsmittel war verloren. Für jeden Betrieb lässt sich das übersetzen: Was mit deiner Unterschrift oder deinem Firmennamen hinausgeht, gilt als deine Arbeit, egal wer oder was es geschrieben hat.
Bei den Cairn-Angriffen gilt dieselbe Logik in umgekehrter Richtung. Die Angreifer haben einen Großteil der Arbeit an Agenten übergeben, die laut NorForge bei etwa jedem zehnten Ziel Erfolg hatten. Neu ist das Verhältnis von Aufwand und Ertrag: Laut Reuters kostete ein erfolgreicher Einbruch rund 50 Dollar. Ausgenutzt wurden keine exotischen Lücken, sondern bekannte Fehlerklassen. Wer seine Software zeitnah aktualisiert und nicht genutzte Erweiterungen entfernt, macht es solchen Agenten deutlich schwerer. Eine Garantie gibt es nicht, aber das Grundprinzip bleibt: Bekannte Lücken schließen ist wirksamer als neue Werkzeuge kaufen.
Daraus folgen drei konkrete Schritte für KMU. Erstens: Lege fest, welche Dokumente vor dem Versand eine zweite, menschliche Prüfung brauchen. Typisch sind alles mit Zitaten, Zahlen, Fristen und verbindlichen Zusagen. Die Prüfung heißt nicht, den Text noch einmal zu lesen, sondern jede Quelle im Original aufzurufen.
Zweitens: Frag deine Dienstleister ausdrücklich nach ihren Regeln. Das betrifft Kanzlei und Steuerberatung genauso wie die Shop-Agentur. Wie werden KI-Entwürfe geprüft? Wie schnell werden Sicherheitsupdates eingespielt? Wer bemerkt eine unbekannte Datei auf dem Server? Gute Dienstleister haben darauf konkrete Antworten.
Drittens: Behalte den Nutzen im Blick. Keine der Meldungen ist ein Argument gegen KI im Betrieb. Sie verschieben aber die Frage von „Wie schnell entsteht der Entwurf?“ zu „Wer steht dafür gerade, dass er stimmt?“. Wer diese Frage vorab klärt, kann KI-Werkzeuge mit ruhigerem Gewissen einsetzen.
Ein KI-Entwurf ist schnell geschrieben. Verantwortlich bleibt trotzdem, wer ihn unterschreibt.
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