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Ihr KI-Briefing · 4. November 2026

EuGH-Gutachten: KI-Antworten können Presseverlagsrechte verletzen

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  • EuGH-Generalanwalt Szpunar hält es für möglich, dass KI-Chatbots wie Google Gemini mit ihren Antworten Rechte von Presseverlagen verletzen; ein Urteil steht noch aus.
  • Gemini in Google Slides bearbeitet jetzt ganze Präsentationen mit einer Anweisung, vorerst nur auf Englisch und ab Business Standard.
EuGH-Gutachten: KI-Antworten können Presseverlagsrechte verletzen
Foto: Cédric Puisney from Brussels, Belgium · CC BY 2.0
Meldung 1

EuGH-Gutachten: KI-Antworten können Presseverlagsrechte verletzen

Am 3. November hat Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge in der Rechtssache C-250/25 vorgelegt, dem ersten Verfahren zu generativer KI vor dem Gerichtshof der EU. Der ungarische Portalbetreiber Like Company wirft Google vor, über den Chatbot Gemini seine Artikel vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Szpunar meint, Antworten eines Chatbots, der Presseartikel in Echtzeit abruft und weiterverwendet, können unter bestimmten Umständen das Recht des Verlags verletzen; die Fragen zum KI-Training hält er für unzulässig.

Florians EinordnungBelegt ist ein Entscheidungsvorschlag, kein Urteil: Die Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht, und laut dpa ist ein Urteil kaum vor 2027 zu erwarten. Bemerkenswert finde ich die Linie, die Szpunar zieht: Fakten bleiben frei, problematisch wird es erst, wenn eine Antwort die Formulierungen des Artikels so erkennbar übernimmt, dass niemand das Original mehr lesen muss, oder wenn der Abruf eine Paywall umgeht.
Für Ihren Alltag Für die meisten Betriebe besteht kein Handlungsbedarf; wer selbst einen KI-Dienst anbietet, der Presseartikel abruft und zusammenfasst, etwa für Medienbeobachtung oder Branchennews, sollte jetzt prüfen, ob er Paywalls respektiert und Fakten statt Formulierungen wiedergibt.
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Google Gemini nutzt nach Darstellung des Gerichtshofs eine Technik namens Retrieval-Augmented Generation, auch Grounding genannt: Der Chatbot holt für eine Antwort in Echtzeit Informationen aus dem Internet, häufig aus online verfügbaren Presseartikeln. Die Like Company, Betreiberin mehrerer ungarischer Webportale, klagte deshalb vor einem Budapester Gericht. Sie beruft sich auf das Schutzrecht, das das EU-Recht Presseverlagen für die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen gewährt (Art. 15 der Urheberrechtsrichtlinie 2019/790), und wirft Google vor, ihre Artikel zwischen dem 13. Juni 2023 und dem 31. Mai 2024 über Gemini vervielfältigt und zugänglich gemacht zu haben. Das ungarische Gericht legte dem EuGH vier Fragen vor.

Zwei Fragen betreffen das Training von Sprachmodellen. Szpunar empfiehlt, sie für unzulässig zu erklären: Es gebe keine Beweise, dass die Artikel der Like Company zum Training verwendet wurden, und Training sei keine Online-Nutzung im Sinne des Verlagsrechts. Der Vollständigkeit halber merkt er an, dass Training im Rahmen der Ausnahme für Text- und Data-Mining grundsätzlich frei zulässig sei.

Zu den Antworten des Chatbots nennt er zwei Prüfpunkte: ob der Chatbot rechtswidrig auf den Artikel zugegriffen hat, insbesondere durch Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen wie einer Paywall, und ob die Antwort nur Tatsachen wiedergibt oder die Ausdrucksform des Artikels so erkennbar wiederverwendet, dass der Nutzer das Original nicht mehr lesen muss. Der Anbieter hafte, wenn solche Nutzungen fester Bestandteil seines Geschäftsmodells sind oder er keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift. Google begrüßte laut heise die Ausführungen zum Training.

Für Unternehmen in DACH ist das zunächst eine Richtungsanzeige. Betroffen wären vor allem Anbieter von Chatbots und Diensten, die Presseinhalte live abrufen. Die Schlussanträge sind nicht bindend; das letzte Wort im konkreten Fall hat das ungarische Gericht, auf Grundlage des späteren EuGH-Urteils.

Quelle: heise online

Gemini in Google Slides überarbeitet ganze Präsentationen auf einmal
Foto: Crew · CC0
Meldung 2

Gemini in Google Slides überarbeitet ganze Präsentationen auf einmal

Google hat am 30. Oktober angekündigt, dass Gemini in Google Slides mehrere Folien oder eine ganze Präsentation mit einer einzigen Anweisung im Seitenbereich bearbeiten kann. Gemini entscheidet dabei selbst, welche Folien sich ändern, und erzeugt normale, bearbeitbare Folien; die Funktion steht in Workspace ab Business Standard zur Verfügung. Zum Start funktioniert sie nur auf Englisch, die Einführung begann am 29. Oktober und kann länger als 15 Tage dauern.

Florians EinordnungNeu ist der Schritt von der Einzelfolie zum ganzen Foliensatz: Stil angleichen, Inhalte aus Drive-Dateien nachziehen, Folien zusammenfassen. Für deutschsprachige Präsentationen ist der Nutzen vorerst offen, und dass Administratoren die Funktion laut Google nicht abschalten können, sollten Sie bei vertraulichen Unterlagen bedenken.
Für Ihren Alltag Wenn Sie Google Workspace ab Business Standard nutzen, lohnt ein Test an einer englischen Vorlage bis zum 1. Dezember, solange Google höhere Nutzungsgrenzen gewährt; für deutsche Foliensätze reicht vorerst Beobachten.
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Nach dem Workspace-Updates-Blog vom 30. Oktober lassen sich mit Gemini in Google Slides nun mehrere Folien oder ein ganzer Foliensatz mit einer Anweisung im Seitenbereich ändern. Google nennt Beispiele wie: den ganzen Foliensatz an den Stil einer Referenzdatei anpassen, eine Präsentation mit Details aus einer Referenzdatei ergänzen, die Folien 5 bis 7 zu einer zusammenfassen oder alle Titel auf dieselbe Schriftgröße und Farbe bringen.

Gemini bestimmt selbst, welche Folien geändert werden müssen, und bearbeitet sie direkt. Die Ergebnisse bleiben normale Slides-Folien, die sich von Hand weiter bearbeiten lassen. Nach Abschluss zeigt der Seitenbereich eine Zusammenfassung der Änderungen; rückgängig machen lassen sie sich wie manuelle Änderungen, auch über den Versionsverlauf.

Verfügbar ist die Funktion für Workspace Business Standard und Plus, Enterprise Standard und Plus, für Google AI Pro und Ultra sowie AI Pro for Education. Business Starter fehlt in der Liste. Zum Start wird nur Englisch unterstützt. Eine Admin-Einstellung gibt es laut Google nicht. Bis mindestens 1. Dezember 2026 erhalten Workspace-Kunden höhere Nutzungsgrenzen; danach gelten Grenzen pro Nutzer, deren Details Google noch im Hilfe-Center veröffentlichen will.

Für Betriebe in DACH heißt das: Wer regelmäßig Angebots-, Schulungs- oder Vertriebsunterlagen auf Englisch pflegt, etwa im Export, kann Vorlagen schneller vereinheitlichen. Die Prüfung bleibt Ihre Aufgabe, denn Gemini entscheidet selbst, welche Folien es anfasst. Eigene Tests der Funktion habe ich nicht durchgeführt.

Quelle: Google Workspace Updates

Prompt des Tages

KI-Dienste mit Webabruf auf Presseinhalte prüfen

Sie sind Berater für digitale Prozesse in einem mittelständischen Unternehmen. Ich beschreibe Ihnen unsere KI-Anwendungen, die Inhalte aus dem Internet abrufen und zusammenfassen: [z. B. Kunden-Chatbot mit Websuche, interner Branchen-Newsletter, Medienbeobachtung, Wettbewerbsanalyse]. Für jede Anwendung nenne ich Zweck, Nutzerkreis (intern oder Kunden) und Datenquellen. Aufgabe: 1. Erstellen Sie eine Tabelle mit Anwendung, abgerufenen Quellen, Art der Ausgabe (Fakten, Zusammenfassung, wörtliche Passagen) und Empfänger. 2. Markieren Sie, wo Presseartikel genutzt werden, wo Inhalte hinter Paywalls oder Anmeldungen liegen könnten und wo Antworten Formulierungen der Quelle übernehmen. 3. Schlagen Sie je Anwendung konkrete Einstellungen vor, etwa Quellen verlinken statt nacherzählen, Zitatlänge begrenzen, Bezahlinhalte ausschließen. 4. Formulieren Sie offene Fragen für unsere Rechtsberatung. Weisen Sie darauf hin, dass die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 3.11.2026 in der Rechtssache C-250/25 kein Urteil sind. Erfinden Sie keine Rechtsnormen oder Urteile; kennzeichnen Sie Unsicherheiten ausdrücklich.

Nutzen Sie ihn, wenn Ihr Betrieb KI-Werkzeuge einsetzt oder anbietet, die Nachrichten oder Fachartikel live abrufen und für Kunden oder Mitarbeitende zusammenfassen.

Deep Dive

Fakten frei, Formulierungen geschützt: Was das EuGH-Gutachten für KI-Zusammenfassungen bedeutet

Die Schlussanträge im Verfahren Like Company gegen Google sind das erste Mal, dass sich der Gerichtshof der EU ausführlich mit generativer KI befasst. Sie sind kein Urteil und binden den Gerichtshof nicht. Trotzdem zeigen sie, nach welchen Kriterien Gerichte KI-Antworten auf Basis von Presseartikeln künftig beurteilen könnten. Die folgenden Schritte sind meine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Erstens: Training und Antwort trennen. Szpunar behandelt das Training von Sprachmodellen nur am Rand und hält es im Rahmen der Text-und-Data-Mining-Ausnahme grundsätzlich für zulässig. In Deutschland gilt dafür bereits, dass Rechteinhaber maschinenlesbar widersprechen können; das war Thema unserer Ausgabe vom 3. November zum robots.txt-Eintrag gegen KI-Training. Das neue Gutachten setzt woanders an: bei dem, was ein Chatbot dem Nutzer am Ende ausgibt.

Zweitens: die zwei Prüfpunkte kennen. Nach Szpunar kommt es darauf an, ob der Abruf rechtmäßig war, insbesondere ob technische Schutzmaßnahmen wie eine Paywall umgangen wurden, und ob die Antwort nur Tatsachen wiedergibt oder die Formulierungen des Artikels so erkennbar übernimmt, dass der Leser das Original nicht mehr braucht. Fakten aus Nachrichten sollen ausdrücklich niemandem allein gehören.

Drittens: die eigene Rolle bestimmen. Die Haftung sieht Szpunar beim Anbieter des Chatbots, wenn solche Nutzungen fester Bestandteil seines Geschäftsmodells sind oder er keine geeigneten Gegenmaßnahmen trifft. Wer ChatGPT, Gemini oder Copilot nur nutzt, ist damit nicht direkt angesprochen. Anders sieht es aus, wenn Ihr Betrieb selbst einen Dienst betreibt, der Artikel abruft und an Kunden ausgibt, etwa einen Branchen-Newsletter, eine Medienbeobachtung oder einen Chatbot mit Websuche auf Ihrer Website.

Viertens: für solche Dienste einfache Leitplanken setzen. Quellen verlinken statt ganze Artikel nachzuerzählen, Bezahl- und Anmeldebereiche ausschließen, wörtliche Passagen kurz halten und festlegen, wer die Einstellungen verantwortet. Ob das im Einzelfall genügt, kann nur Ihre Rechtsberatung beurteilen.

Fünftens: die andere Seite sehen. Für Fachverlage, Verbände und Betriebe mit wertvollen eigenen Artikeln zeigt das Gutachten, dass wirksame technische Schutzmaßnahmen rechtlich zählen könnten. Bis zum Urteil, das laut dpa kaum vor 2027 kommt, bleibt das eine Tendenz. Der Prompt dieser Ausgabe hilft, die eigenen KI-Anwendungen mit Webabruf zu sortieren.

Was ein Chatbot weiß, darf er sagen; wie es ein anderer formuliert hat, gehört womöglich nicht ihm.

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