Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Übergangsregeln: Empfang seit 2025 Pflicht, Versand von Papier- oder PDF-Rechnungen bis Ende 2026 erlaubt, ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz nicht mehr, ab 2028 für alle.
Florians EinordnungFür viele kleine Betriebe bleibt also Zeit bis 2028. Der Empfang betrifft aber schon heute jeden.
Für Ihren Alltag Klären Sie, ob Ihr Postfach und Ihre Buchhaltung XRechnung und ZUGFeRD lesen können.
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Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Ein normales PDF zählt nicht.
Sie sind Berater für Buchhaltung in kleinen Betrieben. Prüfen Sie unseren Rechnungsweg auf die E-Rechnungspflicht: [Software für Rechnungen, wie Rechnungen ankommen und rausgehen, Vorjahresumsatz grob, Steuerberater ja/nein]. Ausgabe: 1. Was heute schon gilt. 2. Was ab 2027/2028 für uns gilt. 3. Drei konkrete nächste Schritte. Erfinden Sie keine Fristen und kennzeichnen Sie Unsicherheiten.
Hilft, das Gespräch mit Steuerberatung oder Softwareanbieter vorzubereiten.
Deep Dive
Erst empfangen, dann verschicken
Viele denken bei der E-Rechnung an den Versand. Dringender ist der Empfang: Schon heute können Lieferanten E-Rechnungen schicken, und die müssen lesbar ankommen und richtig archiviert werden.
Wer das jetzt sauber löst, hat den Versand 2027 oder 2028 meist mit einem Update erledigt.
Ein PDF ist keine E-Rechnung. Das ist die wichtigste Zeile dieser Ausgabe.
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