Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Das gilt auch für Mitarbeiter auf der Website.
Florians EinordnungEine kurze schriftliche Einwilligung erspart Ärger, gerade wenn jemand den Betrieb später verlässt.
Für Ihren Alltag Holen Sie Einwilligungen schriftlich ein und fragen Sie Kunden vor Fotos ihres Hauses.
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Keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit lieber ohne erkennbare Personen und ohne Hausnummern fotografieren.
Schreiben Sie zu diesen Referenzfotos kurze Bildunterschriften für unsere Website: [Beschreibung je Foto: Gewerk, Leistung, Ort grob]. Je Bild ein Satz, sachlich, ohne Adressen und Namen, Sie-Form.
Gute Bildunterschriften helfen Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen.
Deep Dive
Zeigen, was Sie können
Kunden kaufen beim Handwerk Vertrauen. Echte Fotos sind der schnellste Weg dahin, weil sie zeigen statt behaupten.
Mit ein paar Regeln zu Einwilligung und Privatsphäre bleiben sie auch rechtlich sauber.
Drei Fotos pro Auftrag. Mehr braucht eine gute Referenzseite nicht.
Für Ihren Betrieb
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