Das frühere Telemediengesetz wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt. Die Pflichtangaben stehen jetzt in § 5 DDG: Name, Anschrift, schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit und, falls vorhanden, Register, Umsatzsteuer-ID und Kammer.
Florians EinordnungViele Seiten verweisen im Impressum noch auf das TMG. Inhaltlich hat sich wenig geändert, ein Blick lohnt trotzdem, weil veraltete Angaben ein leichtes Ziel für Abmahnungen sind.
Für Ihren Alltag Prüfen Sie heute, ob in Ihrem Impressum noch „TMG“ steht, und ob Telefon, E-Mail und Kammer aktuell sind.
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Für Handwerksbetriebe gehören häufig die zuständige Handwerkskammer und die Berufsbezeichnung dazu. Wer ein Anfrageformular nutzt, braucht außerdem eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Google indexiert Websites mit der mobilen Version. Was am Handy fehlt oder schlecht lesbar ist, zählt für die Suche weniger.
Florians EinordnungDas ist für Handwerksbetriebe doppelt wichtig: Kunden suchen oft abends am Handy, mit einem konkreten Problem.
Für Ihren Alltag Öffnen Sie Ihre Seite am Handy: Lässt sich die Telefonnummer antippen? Sind Leistungen ohne Zoomen lesbar?
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Google beschreibt in seiner Dokumentation, dass für Indexierung und Ranking die mobile Version maßgeblich ist. Inhalte sollten auf Handy und Computer gleich sein.
Am 05.11.2026 haben wir die Startseiten von 1.289 Betrieben aus Handwerk, Planungsbüros, Praxen und Werkstätten einmal abgerufen. 79 Seiten boten keine Online-Anfrage, 72 waren nicht fürs Handy gebaut, 36 hatten kein HTTPS.
Florians EinordnungEine eigene Messung, keine Studie mit Anspruch auf Vollständigkeit. Das Muster ist aber deutlich: Viele gute Betriebe sind online schlechter, als ihre Google-Bewertungen vermuten lassen.
Für Ihren Alltag Wer keine Anfrage-Möglichkeit hat, verliert vor allem die Kunden, die außerhalb der Bürozeiten suchen.
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Gezählt wurden technische Merkmale: Handy-Ansicht, HTTPS, Online-Anfrage, sehr alter Seitencode, Copyright-Jahr. Nicht bewertet wurden Inhalt und Design.
Sie sind Texter für Handwerksbetriebe. Schreiben Sie die Texte für eine einseitige Website unseres Betriebs: [Gewerk, Ort, Einzugsgebiet, 5 wichtigste Leistungen, Besonderheiten, Öffnungszeiten]. Gliederung: 1. Überschrift (max. 8 Wörter) und ein Satz darunter. 2. Je Leistung ein Satz in Kundensprache. 3. Ein kurzer Absatz „Über uns“. 4. Drei häufige Kundenfragen mit Antwort. Schreiben Sie sachlich, ohne Superlative, und erfinden Sie keine Zahlen, Zertifikate oder Bewertungen.
Ein guter Start, bevor Sie mit einem Dienstleister oder Baukasten die Seite bauen.
Deep Dive
Die Website ist Ihr zweites Telefon
Viele Betriebe sehen ihre Website als Visitenkarte. Für Kunden ist sie eher ein zweites Telefon: Dort prüfen sie, ob Sie zuständig sind, ob andere zufrieden waren und wie sie Sie erreichen.
Deshalb zählen drei Dinge mehr als ein schönes Design: eine Handy-Ansicht, eine Möglichkeit, eine Anfrage zu hinterlassen, und Ihre echten Bewertungen. Der Rest ist Kür.
Eine Website muss nicht viel können, aber am Handy funktionieren.
Für Ihren Betrieb
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